Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Bestellungen von Komponenten,
Materialien, Bauteilen, sowie Dienstleistungen, die von der M.A.i GmbH & Co. KG (nachfolgend „M.A.i“) für den Sondermaschinenbau getätigt werden.
1.2
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, M.A.i stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
2.1
Bestellungen von M.A.i erfolgen schriftlich oder in elektronischer Form. Mündliche oder telefonische
Bestellungen bedürfen einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung.
2.2
Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu bestätigen oder unter Angabe von Abweichungen abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, gilt die Bestellung als angenommen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
3.1
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht anders
vereinbart, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2
Die Zahlung erfolgt nach vollständiger und mangelfreier Lieferung sowie nach Erhalt einer ordnungs-
gemäßen Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels.
3.3
Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, Artikelnummern und Mengen an die in der
Bestellung angegebene Adresse zu senden.
4. Lieferung, Lieferfristen und Vertragsstrafe
4.1
Die vereinbarten Lieferfristen sind bindend. Der Lieferant verpflichtet sich, M.A.i unverzüglich schriftlich zu informieren, falls eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
4.2
Bei Lieferverzug ist M.A.i berechtigt, pro angefangene Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Bestellwertes, maximal jedoch 5 %, zu verlangen. Weitergehende Schadensersatz-
ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Teillieferungen sind nur nach vorheriger Zustimmung von M.A.i zulässig.
5. Qualitätsanforderungen und Mängelhaftung
5.1
Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen, den geltenden Normen sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
5.2
Mängel sind M.A.i unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. M.A.i kann nach eigener Wahl Nach-
besserung oder Ersatzlieferung verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
5.3 Die Mängelhaftung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung.
6. Eigentumsvorbehalt und Geheimhaltung
6.1 Ein erweiterter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nicht anerkannt.
6.2
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von M.A.i offengelegt werden.
7. Höhere Gewalt
7.1
Kann eine Partei aufgrund von höherer Gewalt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so ist sie für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht befreit.
7.2
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Streiks sowie
behördliche Anordnungen, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für Lieferungen ist der in der Bestellung angegebene Bestimmungsort.
8.2
Gerichtsstand ist Coburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.
9.2
Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2025

